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Forderungen
 
Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren"
(Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
 
 
Zur Würde eines Menschen gehört auch das eigene Geschlecht. Respekt vor dem, was ein Mensch ist, schließt auch den Respekt vor seinem eigentlichen Geschlecht mit ein. In Deutschland bis heute nicht. Es existieren mit dem Transsexuellengesetz und den so genannten "Standards of Care" Verfahren, in welchen Menschen sich zu identitätsgestörten Menschen erklären müssen, wenn sie ein anderes Geschlecht besitzen, als ihre Genitalien. Da diese Verfahren die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen nicht umfassend respektieren, verstoßen sie in der Folge gegen internationales Menschenrecht.

Daher fordern wir:


1. Transsexualität ist keine psychische Störung!

„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden." (Silvia Pimentel, Mitglied des CEDAW-Ausschusses der Vereinten Nationen).
Kein körperliches Merkmal ist zu 100% geschlechtsbestimmend, sondern kann nur Hinweis sein, auf das eigentliches Geschlecht eines Menschen. Wir fordern eine Anerkennung dieser wissenschaftlichen Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte (F64.0 und GIS) ab zu stempeln verstößt gegen die Menschenwürde. Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die Menschenwürde. Wie in Frankreich, so muss auch in Deutschland die wissenschaftliche Tatsache anerkannt werden, dass Transsexualität keine psychische Störung ist.. Deutschland sollte sich zudem dafür einsetzen, dass Transsexualität weltweit nicht mehr als als psychische Störung gilt.
„Von einer menschenrechtlichen und Gesundheitsfürsorgeperspektive muss keine psychische Störung diagnostiziert werden, um Zugang zur Behandlung eines Zustands einzuräumen, der medizinische Betreuung erfordert.“ (Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates)
 

2. TSG-Gutachterverfahren ersatzlos streichen


Anhand unwissenschaftlicher, subjektiver Kriterien über die rechtliche Existenz eines Menschen zu entscheiden, ist ein Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht. Daher plädieren wir für eine Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens und sind für ein Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt seiner Wahl selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann.


3. Anerkennung des Geschlechts ab Outing

Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir setzen uns für ein echte und vollständige Anerkennung der geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.


4. Recht auf notwendige Medizin

Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den Krankenkassen und -Versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt werden, auch außerhalb Deutschlands. Es ist Zeit für ein Ende des Klüngels zwischen Kassen und Politik und Krankenhäusern und Gutachtern.


5. Umfassender Schutz vor Diskriminierung

Eine Reform des Antidiskriminierungsgesetztes, das die geschlechtliche Identität eines jeden Menschen schützen sollte, ist bitter nötig. Transsexuelle Menschen benötigen einen Kündigungsschutz (AGG ausbauen, Kündigungsschutzgesetze, etc.) und besondere Förderungen durch Arbeitsämter. Transsexuelle Menschen auf Grund ihrer Transsexualität als "nicht vermittelbar" ein zu stufen, ist eine Verletzung von Menschenrechten und Aberkennung der Würde und Intelligenz transsexueller Menschen.


6. Mehr Mitsprache bei Medien

Transphobe Berichte sind Menschenrechtsverletzungen. Sie sind beleidigend und müssen geahndet werden können. Zudem sollten transsexuelle Menschen auch in Rundfunk- und Medienräten  beteiligt sein, um ihre Interessen zu schützen.


7. Transsexuelle Menschen vertreten sich selbst und lassen sich nicht durch Dritte vertreten

Transsexuelle Menschen können für sich selbst und ihre Rechte eintreten. Es ist gegen die Würde des Menschen und eine Missachtung der Menschenrechte transsexueller Menschen, wenn Dritte über die Rechte transsexueller Menschen entscheiden dürfen. Wir wollen keine selbsternannten Experten,  keineTransidenten und keine Transgender, die sich über uns stellen und entscheiden, was für uns gut sein soll. Das wissen wir selbst am besten! Für eine Änderung des Transsexuellenrechts muss ein Dialog zwischen der Regierung und Nichtregierungsorganisationen transsexueller Menschen stattfinden, "um ein besseres Verständnis für [unsere] Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz [unserer] Menschenrechte zu ergreifen." (CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen).
 




   

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